Neue ESC-Leitlinien 2015 empfehlen subkutan implantierbare Defibrillatoren für die Behandlung von Patienten mit ventrikulären Arrhythmien und zur Prävention des plötzlichen Herztodes

Boston Scientific begrüßt die aktualisierten ESC-Leitlinien für die Behandlung von Patienten mit ventrikulären Arrhythmien und zur Prävention des plötzlichen Herztodes. Diese wurden während der diesjährigen Jahrestagung der European Society of Cardiology bekannt gegeben. Für Patienten, bei denen die Implantation eines ICD (implantierbarer Cardioverter/Defibrillator) indiziert ist, empfehlen die Leitlinien nun mit einer Klassifizierung nach Grad IIa[1], dass „subkutan implantierbare Defibrillatoren (S-ICDs) als Alternative zu transvenösen Defibrillatoren zu berücksichtigen sind. Dies gilt wenn die Stimulationstherapie nicht zur Unterstützung einer niedrigen Herzfrequenz, zur kardialen Resynchronisation oder zu antitachykarder Stimulation benötigt wird.“

„Als Hersteller des weltweit ersten und einzigen subkutanen Defibrillators freuen wir uns sehr, dass die aktualisierten ESC-Leitlinien nun veröffentlicht wurden“, sagt Dr. Kenneth Stein, Chief Medical Officer, Rhythm Management, bei Boston Scientific. „Die Leitlinien erkennen die überzeugenden klinischen Forschungsergebnisse an, die die wichtigsten Vorteile des Devices unterstreichen. Subkutan implantierbare Defibrillatoren können ein breites Spektrum an Patienten vor dem plötzlichen Herztod schützen, während sie das Herz und das Gefäßsystem unberührt lassen. Nach der Markteinführung des EMBLEM™ S-ICD Systems, der zweiten S-ICD Generation, Anfang diesen Jahres, ist dies ein wichtiger Meilenstein für uns.“

Zusätzliche Informationen zum plötzlichen Herztod und dem EMBLEM S-ICD System finden Sie in unserem Newsroom.

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[1] Definition Empfehlungsgrad IIa: „Evidenzen/Meinungen favorisieren den Nutzen bzw. die Effektivität“, daher der Wortlaut „zu berücksichtigen“.
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